Unsere Kulturfabrik KUFA nachhaltig sichern

In meinem heutigen Votum im Grossen Gemeinderat von Lyss (GGR) setzte ich mich vehement für den neuen Leistungsvertrag mit der Kulturfabrik KUFA Lyss ein. Das Lysser Parlament folgte dem von mir vertretenen Antrag des Gemeinderates. Dank dem neuen Leistungsvertrag soll die Lysser KUFA neben dem bisherigen Gemeindebeitrag ab 2016 zusätzlich Betriebsbeiträge vom Kanton und den Regionsgemeinden erhalten.

Votum von Stefan Nobs, Gemeinderat Lyss, Ressortvorsteher Bildung + Kultur, am 22. Juni 2015 im Grossen Gemeinderat von Lyss (Es gilt das gesprochene Wort.)

Geschätzter Präsident, liebe GGR-Mitglieder, Gäste und KUFA-Vertreter

Die Förderung von Kulturangeboten ist eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. So steht es im neuen kantonalen Kulturförderungsgesetz (KKFG), welches seit anfangs 2013 in Kraft ist. Das Gesetz bezweckt, günstige Rahmenbedingungen für die Kultur zu schaffen.

Auf der Basis des FDP-Postulates „Einbindung der KUFA in die Verträge der RKK Biel und der Teilkonferenz Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland“, welches vom GGR im November 2011 einstimmig erheblich und als erfüllt abgeschrieben wurde, hat der Gemeinderat im 2012 beim Verein seeland.biel/bienne ein entsprechendes Gesuch eingereicht.

Dank dem mittlerweile hohen Bekanntheitsgrad wurde die KUFA als Kulturinstitution von regionaler Bedeutung in den Anhang der Kulturförderungsverordnung aufgenommen. Dieses Prädikat ist die Grundlage für die Subventionierung durch Kanton und Gemeinden.

Zusammen mit der KUFA und den anderen Finanzierungspartnern konnte in den vergangenen Jahren der heute vorliegende Vertragsentwurf ausgehandelt werden. Der Beitrag der Gemeinde Lyss bleibt praktisch gleich. Durch die verbindliche Subventionierung von Kanton und den Regionsgemeinden resultiert für die KUFA jedoch eine höhere Subvention. Diese Mehrerträge sollen u.a. dazu verwendet werden, notwendige Rückstellungen für baldige Ersatzanschaffungen der mobilen Infrastruktur zu tätigen und den Betrieb der Kulturfabrik nachhaltig sicherzustellen.

Der neue Leistungsvertrag löst den alten Leistungsvertrag zwischen der Gemeinde und der KUFA ab. Da im neuen Vertrag mit dem Kanton, den Gemeinden und der Gemeinde Lyss nur die Kulturförderung integriert werden konnte, wurden die restlichen Bestimmungen des bisherigen Vertrages in einer Rahmenvereinbarung zwischen der Gemeinde Lyss und der KUFA geregelt. Da aus der Rahmenvereinbarung für die Gemeinde keine Kosten entstehen, liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat.

Die Kulturverträge mit den neun Institutionen in Biel und dem Kultur Kreuz Nidau sind nicht Teil des heutigen Geschäftes. Diese werden gemäss Art. 24 Abs. 2b KKFG an der morgigen Delegiertenversammlung des neu gegründeten Gemeindeverbandes behandelt. Der Vertreter der Gemeinde Lyss wird den Verträgen mit den Kulturinstitutionen in Biel und Nidau zustimmen. Wie aus dem Geschäft ersichtlich, führt die neue Kulturfinanzierung unter dem Strich für die Gemeinde Lyss zu einer jährlichen Entlastung von fast 30‘000 Franken.

Die Kulturfabrik KUFA ist eine Lysser Erfolgsgeschichte. Seit 18 Jahren arbeitet der frühere Jugendverein, heute Verein Kulturfabrik KUFA Lyss, für diese wichtige Institution für Kultur, Jugend und Jedermann/-frau. Pro Saison geniessen rund 45’000 Besucherinnen und Besucher Konzerte jeglicher Stilrichtungen, Parties, Theatervorstellungen, Schüler-Discos, Comedy, Kleinkunst und Vorträge. Auch finden private Anlässe wie Firmenevents, Hochzeiten und vieles mehr statt.

Neben dem vielfältigen Kulturangebot bietet die KUFA ein wichtiges Angebot in der Jugendarbeit. Regelmässig sind mehrere Hundert freiwillige Jugendliche als Helferinnen und Helfer im Einsatz. Gegen kleine „Goodies“ wie Gratiseintritte und –getränke leisten diese Jugendlichen einen wichtigen Beitrag für die KUFA und erhalten im Gegenzug eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.

Für eine Gemeinde sind Investitionen in Jugend, Kultur und Sport sehr wertvoll. Ohne ausreichende Angebote fehlen wichtige Strukturen zum Ausgleich von der Erwerbsarbeit, z.B. in Vereinen und Institutionen. Insbesondere fehlende Jugendangebote führen zu ungewünschten Szenenbildungen, Verwahrlosungen und vermehrter Jugendkriminalität. Um dies zu vermeiden, brauchen wir die KUFA und auch andere solche Institutionen und unsere lokalen Vereine.

Aus all diesen Gründen ist der Gemeinderat nach wie vor vom Angebot der Kulturfabrik KUFA Lyss überzeugt und beantragt euch dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

Merci für eure Unterstützung!

(Nach mehreren sehr positiven Voten aus fast allen Fraktionen stimmte der Grosse Gemeinderat Lyss dem neuen Leistungsvertrag mit der Kulturfabrik KUFA Lyss einstimmig zu.)

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